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Bundesregierung beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos
22.04.09 Die Bundesregierung hat heute, dem 22.04.2009, auf Vorlage des
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur
Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG)
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und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich auf
Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen
privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu
kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische
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Maßnahmen zu erschweren.
Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine
sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem
kinderpornographischen Angebot erschwert wird. Die Zugangsanbieter haften nur,
wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß
umsetzen.
Neu ist allerdings nun die Regelung, dass die IP-Adressen der vermeintlichen
Nutzer geloggt werden. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung
genutzt werden.
Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei
der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland
im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 Prozent zu verzeichnen, dies
entspricht eine Steigerung von 2936 auf 6206 Fälle.
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