Bundesregierung erhöht den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
• 24.08.11 Die Kostenfallen im Internet gehören mit zu den grössten ärgernissen für den Verbraucher. Statt Preistransparenz wird mit vermeintlichen kostenlosen Angeboten, der Verbraucher in eine kostenpflichtige Abofalle gelockt. Die Bundesregierung hat nun die EU-Richtlinie für die Kostenfallen im Internet umgesetzt. Dabei hat heute das Bundeskabinett mit der
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Unternehmer werden nun künftig verpflichtet, Verbraucher bei Einkäufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.
Der Gesetzentwurf zur änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten.
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