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Bundesregierung plant erneut verschärfte Vorratsdatenspeicherung
20.04.12 Die EU-Kommission macht Druck auf die aktuelle Bundesregierung,
dass europäische Recht für die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dabei ist
aber der Deutsche Versuch für ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz schon
vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
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Nun sind dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Dokumente aus
Regierungskreise zugespielt worden, die eine Verschärfung der
Vorratsdatenspeicherung weit über die geforderte Regelung von der EU-Kommission vorsehen.
Dabei geht es erneut um die verdachtslose Vorratsspeicherung aller
Verbindungen durch die Bundesregierung, was ja schon beim
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Bundesverfassungsgericht kritisiert worden ist. Ferner soll nach dem internen
Gesetzentwurf, der dem Arbeitkreis zugespielt worden ist, jede
Internetverbindung in Deutschland erfasst werdenn. Dabei soll auch gespeichert
werden, welche Internet-Seiten aufgerufen worden sind, welche Kommentare
veröffentlicht worden sind, welche Dateien ins Internet geladen oder
heruntergeladen worden sind.
Ferner würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten identifizierbar, was
die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen zum Beispiel bei der
mobilen Internet-Nutzung zulassen, so der Arbeitskreis. Keine
Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Anbieter mit weniger als 100.000 Kunden betreiben.
Auch soll nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums die Identifizierung
von Internet-Nutzern ohne eine richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von
Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein, so der
Arbeitskreis in seiner Kritik weiter.
Auch sollen wieder verdachstlos Internet-Verbindungen, Telefonverbindungen,
Mobiltelefonverbindungen inklusive SMS, E-Mails und die Nutzung von
Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat gespeichert
werden.
Der Arbeitskreis kritisiert, dass Strafverfolger die Daten für die Aufklärung
von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit
über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung. Selbst zur Aufklärung
von Ordnungswidrigkeiten soll eine Datennutzung zulässig sein. Damit liegt laut
den Datenschützern ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor.
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