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Bundesregierung plant erneut verschärfte Vorratsdatenspeicherung

• 20.04.12 Die EU-Kommission macht Druck auf die aktuelle Bundesregierung, dass europäische Recht für die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dabei ist aber der Deutsche Versuch für ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz schon vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

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Nun sind dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Dokumente aus Regierungskreise zugespielt worden, die eine Verschärfung der Vorratsdatenspeicherung weit über die geforderte Regelung von der EU-Kommission vorsehen.

Dabei geht es erneut um die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen durch die Bundesregierung, was ja schon beim Bundesverfassungsgericht kritisiert worden ist. Ferner soll nach dem internen Gesetzentwurf, der dem Arbeitkreis zugespielt worden ist, jede Internetverbindung in Deutschland erfasst werdenn. Dabei soll auch gespeichert werden, welche Internet-Seiten aufgerufen worden sind, welche Kommentare veröffentlicht worden sind, welche Dateien ins Internet geladen oder heruntergeladen worden sind.

Ferner würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen zum Beispiel bei der mobilen Internet-Nutzung zulassen, so der Arbeitskreis. Keine Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Anbieter mit weniger als 100.000 Kunden betreiben.

Auch soll nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums die Identifizierung von Internet-Nutzern ohne eine richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein, so der Arbeitskreis in seiner Kritik weiter.

Auch sollen wieder verdachstlos Internet-Verbindungen, Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen inklusive SMS, E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat gespeichert werden.

Der Arbeitskreis kritisiert, dass Strafverfolger die Daten für die Aufklärung von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung. Selbst zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten soll eine Datennutzung zulässig sein. Damit liegt laut den Datenschützern ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor.


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