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Bundestag beschliesst schärfere Regeln gegen Telefonwerbung

  • 27.03.09 Die lästige Telefonwerbung wird nun erfreulicherweise weiter eingeschränkt. Der Bundestag verabschiedete neue Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung.

    Das Gesetz, das noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht
    mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge, wie zum Beispiel bei einem Wechsel des Telefonvertrags, sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail Anzeige
    bestätigt.

    Ein Widerrufsrecht soll es nicht geben bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, zum Beispiel Auskunftsdiensten. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.

    Der Wirtsschaftsverband Bitkom begrüßte die neue Regelung. Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte "Opt-in"-Regelung. Das heißt, Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, sind verboten. Viele andere Länder haben eine "Opt-out"-Regelung, dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.


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