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Bundesverfassungsgericht gibt Termin für Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicheurng bekannt

  • 18.02.10 Das Bundesverfassungsgericht gab nun einen Termin für die Urteilsverkündigung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt. Der Termin liegt dabei auf den 2.März 2010 um 10 Uhr.

    Am 15.12 2009 wurde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über die
    Verfassungsbeschwerde über die stark kritisierte Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. wurde als Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am geladen.

    Der Eco Verband äusserte sich dabei äusserst kritisch. Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Vertrauen in die Vertraulichkeit der

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    Kommunikation, sie schadet damit nicht nur der Internetwirtschaft, sondern uns allen. Die gewaltige Datensammlung weckt Begehrlichkeiten. Wenn die Strafverfolgungsbehörden effizienter arbeiten, dann braucht es auch keine verdachtsunabhängige und flächendeckende Aufzeichnung aller Kommunikationsverbindungen sämtlicher Bürgerinnen und Bürger. Es müssen nicht tausende kleine und mittelständische Unternehmen zur Speicherung dieser hochsensiblen Daten gezwungen werden, die niemals eine einzige Anfrage von Strafverfolgungsbehörden enthalten werden. Es würde völlig ausreichen, nur im Verdachtsfall gezielt Daten zu erheben. Niemand hat bisher nachweisen können, dass es ein Mehr an Sicherheit schafft, wenn Unternehmen gezwungen werden, Datenfriedhöfe anzuhäufen.


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