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Bundesverfassungsgericht gibt Termin für Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicheurng bekannt
18.02.10 Das Bundesverfassungsgericht gab nun einen Termin für die
Urteilsverkündigung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt. Der Termin
liegt dabei auf den 2.März 2010 um 10 Uhr.
Am 15.12 2009 wurde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über die
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Verfassungsbeschwerde über die stark kritisierte Vorratsdatenspeicherung
verhandelt. Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. wurde
als Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am geladen.
Der Eco Verband äusserte sich dabei äusserst kritisch. Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Vertrauen in die Vertraulichkeit der
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Kommunikation, sie schadet damit nicht nur der Internetwirtschaft, sondern uns
allen. Die gewaltige Datensammlung weckt Begehrlichkeiten. Wenn die
Strafverfolgungsbehörden effizienter arbeiten, dann braucht es auch keine
verdachtsunabhängige und flächendeckende Aufzeichnung aller
Kommunikationsverbindungen sämtlicher Bürgerinnen und Bürger. Es müssen nicht
tausende kleine und mittelständische Unternehmen zur Speicherung dieser
hochsensiblen Daten gezwungen werden, die niemals eine einzige Anfrage von
Strafverfolgungsbehörden enthalten werden. Es würde völlig ausreichen, nur im
Verdachtsfall gezielt Daten zu erheben. Niemand hat bisher nachweisen können,
dass es ein Mehr an Sicherheit schafft, wenn Unternehmen gezwungen werden,
Datenfriedhöfe anzuhäufen.
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