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Bundesverfassungsgericht: Verwendung von Wahlcomputern verfassungswidrig

  • 03.03.09 Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag richteten. Das Gericht hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und
    der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Daher sind die Wahlcomputer in der derzeitigen Form verfassungswidrig.

    Danach ist es verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden, dass der den Einsatz von Wahlgeräten zulässig ist. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist

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    jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.

    Die bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingesetzten rechnergesteuerten Wahlgeräte entsprachen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen, die die Verfassung an die Verwendung elektronischer Wahlgeräte stellt.

    Allerdings gibt es auch keine Neuwahlen. Nach Begründung des Gerichtes führt dieses nicht zur Auflösung des Bundestages, weil der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung die festgestellten Wahlfehler mangels irgendwelcher Hinweise darauf, dass Wahlgeräte fehlerhaft funktioniert hätten oder manipuliert worden sein könnten, überwiegt.


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