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Bundesverfassungsgericht: Vorabbeschwerde über "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
19.03.08 Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde
sind die neu geschaffenen Paragraphen über die Speicherungspflicht für
Daten. Dabei werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet,
bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy,
E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu
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speichern.
Der Antrag der Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur
Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte dabei
teilweisen Erfolg.
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung der
gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung bis zur Entscheidung
in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund der Abfrage einer
Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die
verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an
die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn eine schwere Straftat
vorliegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die
Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder
aussichtslos wäre.
In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen
abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem
Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen
Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen
Anordnung zu berichten.
Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung ab, der allein die Speicherungspflicht für Daten betrifft, ab.
Auch liegen zur Zeit rund 30.000 Beschwerden über die Vorratsdatenspeicherung
von Bürgern beim Verfassungsgericht vor. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung, der die Interessen der 30.000 Antragssteller
vertritt, stellt eine zunehmende Behinderung des Telekommunikationsverkehrs in
weiten Bereichen der Gesellschaft fest, wo die Nutzung von Telefon, Handy,
E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel benutzt werden.
Auch haben die gespeicherten Daten schon Begehrlichkeiten bei der
Musik-Industrie geweckt. Sogar die Staatsanwaltschaften gingen sogar soweit,
dass Sie Forderungen zwecks eigener Entlastung aufstellten. Anwälte sollten
hier einen direkten Zugang auf die gespeicherten Daten erhalten. Das Ziel der
Anwälte war natürlich hier eine Abmahnwelle gegen Internet-Nutzer unter
umgehend der Gerichte und Staatsanwaltschaften loszutreten.
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