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Bundeswirtschaftsministerium will dubiosen Routerzwang per Gesetz abschaffen

• 06.10.14 Der Routerzwang wurde am Anfang letzten Jahres durch die Bundesnetzagentur beschlossen. Dabei waren die Argumente aber nicht schlüssig. Einer der größten Kritiker war daher auch der Fritzbox Hersteller AVM. Allerdings wollte die Bundesnetzagentur dann im Frühjahr den Routerzwang abschaffen, letzte Woche gab es dann aber wieder einen Rückzieher von seiten der Behörde.

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Immerhin ist aus dem vermeintlichen Routerzwang mittlerweile mehr als eine skurille Geschichte geworden, denn das Bundeswirtschaftministerium besteht sogar auf die Abschaffung des Routerzwanges, und die Behörde ist gegenüber der Bundesnetzagentur weissungsbefugt. Auch im derzeitigen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Abschaffung des Routerzwanges festgeschrieben. Warum die Bundesnetzagentur hier rumzickt, ist schon mehr als irritierend.

Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetzt beschlossen. Dieses soll dann das vermeintliche "Hickhack" um den dubiosen Routerzwang beseitigen. Laut dem Online-Portal Heise.de, soll es nach dem Frühjahr nochmals Gespräche von der Bundesnetzagentur mit den DSL-Providern gegeben haben, die Bundesnetzagentur ist danach beim Routerzwang eingeknickt.

Mittlerweile behauptet sogar die Bundesnetzagentur dreist, sie als Behörde darf kann nicht den "Routerzwang" beseitigen, sondern die Medien hätten hier was "Erfunden". Daher war dann die Anhörung im Frühjahr durch alle Beteiligten, vom Router Hersteller angefangen bis hin zum DSL Anbieter, wohl eine reine Luft-Nummer gewesen. Die Kommentare der Bundesnetzagentur über die Auflösung des Routerzwanges im Frühjahr waren dann wohl als Scherz für die Medien gedacht!. Auf jeden Fall können wir feststellen, dass wir hier eine überforderte Behörde haben, die gerne die Schuld auf die Berichterstatter schiebt.

Immerhin ist der Routerzwang für den Verbraucher ein mitunter teures Ärgernis. Der Verbraucher hat nicht die Kontrolle über den DSL-Router, entsprechende Sicherheits-Update bei Sicherheitslücken können nicht vom Endkunden eingespielt werden, und nach der derzeitigen Rechtsprechung haftet der Telefonkunde für seinen unsicheren DSL-Router und WLAN Zugang, wenn zum Beispiel File-Sharing oder sonstige rechtswidrige Handlungen über seinen Telefonanschluss erfolgen.

Zum Beispiel hat der Fritz!Boxen Hersteller AVM bislang immer sehr schnell auf Sicherheitslücken durch ein Firmware-Update reagiert und den Kunden dabei schon vor hohen Telefonrechnungen durch Rufnummernmißbrauch geschützt. Kabel Deutschland hat bei dem genannten Sicherheitsproblem im Gegenzug erst sehr verspätet ein entsprechendes Sicherheits-Update bei seinen DSL-Routern eingespielt. Die Kunden waren in dieser Zeit ungeschützt. Diese Beispiele kann man mit den derzeitigen großen Sicherheitslücken "Heartbeat" und "ShellLock" nun bei den DSL-Routern weiter fortfahren.

Wir können daher unseren Lesern nur empfehlen, sich um die eigenen DSL Router zu kümmern und durch entsprechende Sicherheits-Updates abzusichern. Beim DSL Anbieter 1&1 gibt es gleich die passende Fritz!Box, welche man nach belieben konfigurieren kann.

Bei der Vodafone Easybox (DSL-Router) kommt man zum Beispiel laut folgender Anleitung leicht an den Benutzernamen und das Passwort für den Internet-Zugang und dann auch noch an das Sprachpasswort, um VoIP Telefongeräte einzurichten. Damit kann man dann seinen eigenen DSL-Router füttern.

Falls Sie nun ihre ältere Telefonanlage aufrüsten wollen, finden Sie auch eine grosse Übersicht an günstigen FRITZ!Boxen bei unserem Tarifrechner.de Preisvergleich.


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