15.09.06 Am 6. September wurde von der Polizei auf Grund eines Beschlusses
des Amtsgerichtes Konstanz der Anonymisierungsserver des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt.
Die bei einem Dienstleister in Karlsruhe durchgeführte Beschlagnahme wurde dem
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ULD erst nach eigenen aufwendigen Recherchen am 11. September mitgeteilt; den
Beschlagnahmebeschluss erhielt das ULD erst weitere zwei Tage später nach
erneuter Nachfrage.
Die Beschlagnahme steht offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen
bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen, deren
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Ziel es ist, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Der
beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht
Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet
zu surfen. Es dient, wie vom deutschen Telediensterecht gefordert, der
Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch
von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.
Der Leiter des ULD Thilo Weichert ist mehr als irritiert über die mangelnde
kriminalistische Professionalität der Ermittler. Es ist das gemeinsame
Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet
dingfest zu machen. So ist es bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von
Kinderpornografie zurück zu verfolgen.
Die Rückverfolgung ist vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Mit der
aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von
AN.ON wurden die Täter jedoch gewarnt. Die Staatsanwaltschaft hat nun zudem
einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, der keine weiteren Erkenntnisse
bringen wird, da AN.ON keinerlei Verbindungsdaten speichert.
Mehr als fahrlässig ist, laut Datenschützern, dass die Strafverfolger mit
ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer machten, indem sie vorläufig mit
dem ULD-Rechner den einzigen von einer deutschen unabhängigen Behörde
betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und dadurch den Schutz vor Netzspionage
verhindern. Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz
Beschwerde eingelegt.
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