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Datenschützer kritisieren geplante Nutzerdatenauskunft beim Internet-Provider
1.07.04 In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle"
soll Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber
Internetprovidern eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der
Nutzungsdaten von Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner,
verlangen können, um Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine
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entsprechende Ankündigung machte der zuständige Abteilungsleiter des
Bundesjustizministeriums vor kurzem in Berlin.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
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eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
Der Provider hat nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten
über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung
unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die
Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten
anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. Entsprechende
Auskunftsansprüche müssen nach der geltenden Rechtslage ins Leere
laufen. Es verwundert, dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur
erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten
bekanntwerden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche
Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden
kann.
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