Datenschützer erheben Vorwürfe gegen Mobilfunknetzbetreiber --Unzulässige Speicherung von Bewegungsdaten
• 07.09.11 Die Mobilfunkanbieter dürfen Daten, welche Sie für Abrechnungszwecke benötigen, laut dem Bundesverfassungsurteil vom März 2010 bis zu 6 Monate lang speichern. Nun haben aber die Datenschützer entdeckt, dass auch Daten bis zu 6 Monate lang gespeichert werden, welche nicht für die Abrechnung nötig sind. Darunter befinden sich Daten über den Standort und wann und wer den Mobilfunkkunde angerufen hat.
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Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber die Position aller Handynutzer auf. Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat. Bei O2 sind das 7 bis 182 Tage, bei E-Plus 90 Tage, bei T-Mobile 30 Tage, und bei Vodafone 7 bis 30 Tage. Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt, wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten werden dem Dokument der Staatsanwaltschaft bis auf wenige Ausnahmen keine Verkehrsdaten gespeichert.
Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die illegale Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung der deutschen Telekommunikationsbranche bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben.
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