Datenschützer zeigen 6 Mobilfunkprovider wegen Datenschutzverletzung an
• 23.09.11 Vor 2 Wochen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf den Mißstand bei den Mobilfunkprovidern hingewiesen, dass Verbindungsdaten unnötig lange gespeichert werden, und damit gegen das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 verstossen. Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hingegen betonte das Recht der Anbieter, Verbindungsdaten bis zu 6 Monate lang für Abrechnungszwecke zu speichern.
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Nun hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bei der Bundesnetzagentur Anzeige die Unternehmen BT-Germany, E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 gestellt. Dabei drohen laut dem Arbeitskreis Geldbußen von bis zu 300.000 Euro. Allerdings sind wir eher der Meinung, dass Kunden, die sich beim Mobilfunkprovider schlecht aufgehoben fühlen, eher wechseln, wenn die Missstände nicht geändert werden. Somit ist dann der fiskalische Verlust grösser, als die Geldbuße von 300.000 Euro. Laut internen Bilanzrechnungen der Provider hat ein Kunde im Durchschnitt einen Jahresumsatz von 300 Euro. Daher würden 1000 Kunden, die Wechseln, die Bussgeldsumme schon ausmachen.
Laut den Unterlagen der Staatsanwalt München zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber die Position aller Handynutzer auf. Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat. Bei O2 sind das 7 bis 182 Tage, bei E-Plus 90 Tage, bei T-Mobile 30 Tage, und bei Vodafone 7 bis 30 Tage. Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt, wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten werden dem Dokument der Staatsanwaltschaft bis auf wenige Ausnahmen keine Verkehrsdaten gespeichert.
Eine Gesamtübersicht über die Speicherdauer der Daten erhalten bei akvorrat.de/s/Anbieter. Die übersicht listet die Speicherdauer von 25 Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetanbietern auf.
Mobilfunkkunden, die Ihren Mobilfunkprovider bei den aufgeführten Unternehmen sehen, dürfen laut Arbeitskreis von ihrem Telekommunikationsanbieter schriftlich eine sofortige Verbindungsdatenlöschung bei dem Rechnungsversand verlangen. Bei Prepaid-Kunden wird das Guthaben gleich vom Guthabenkonto abgezogen und oftmals wird das Guthaben über ein Bankkonto aufgeladen, so dass man hier eine Frist von höchstens 6 Wochen ansetzen sollte.
Gerne können Sie uns dann die Erfahrungen mitteilen, die Sie bei ihrem Mobilfunkprovider gemacht haben. Sollte Sturheit vorherrschen, kann man als Kunde auch von seinem Recht der fristlosen Kündigung wegen Vertragsverstosses gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Allerdings werden viele Provider bei Vertragslaufzeiten Kündigungen nicht einfach so akzeptieren, so dass mitunter das Thema in der Zukunft noch heiss dieskutiert wird. Vielleicht wird der eine oder andere Verbraucher auch den Rechtsweg einschlagen. Die Mobilfunkprovider müssen dabei dann befürchten vor Gericht auf der Strecke zu bleiben. Bislang sind uns auch keine Stellungnahmen zu dem Sachverhalt der betroffenen Mobilfunkanbieter bekannt.
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