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Datenschutz: Verbraucherzentrale mahnt Google beim Datenschutz ab

• 07.01.16 Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun zwei Klauseln in Googles Datenschutzerklärung abgemahnt. Bei den strittigen Klauseln geht es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. So enthalten zwei Nutzungsbedingungen Formulierungen, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzulässig einschränken.

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Google ließt E-Mail Nachrichten mit

Ein wohl sehr strittiger Punkt ist das Mitlesen von E-Mail Nachrichten bei Google. Dabei werden E-Mail Inhalte der Nutzer analysiert, um etwa personalisierte Werbung zu plazieren. Die Verbraucherzentrale hält das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung fehle. Immerhin enthalten viele E-Mails sehr private Informationen, wie etwa höchstpersönliche Daten. Diese müssen nicht immer nur vom Nutzer selbst stammen, sondern können auch von Dritten, die eine E-Mail an den Nutzer senden, übermittelt werden.

"Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", so Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass es für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken immer eine gesonderte Einwilligung geben muss. In einzelnen Klauseln der aktuellen Datenschutzerklärung wird diese Praxis zwar allgemein angekündigt, allerdings ohne die Verbraucher um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung zu bitten. Dass die Nutzer aufgefordert werden, der Datenschutzerklärung von Google insgesamt zuzustimmen, sieht man nicht als ausreichend an.

Auch wird eine Klausel kritisiert, wobei es um die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig ist. Eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar.

Google wurde bereits im Jahr 2012 bei 25 Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen verklagt. Dabei hatte die Verbraucherzentrale im November 2013 vor dem LG Berlin Recht bekommen. Dagegen ist der Konzern in Berufung gegangen. Dieses Verfahren liegt derzeit beim Kammergericht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt. Nun hatte Google hat im Sommer 2015 seine Datenschutzbestimmungen geändert. Allerdings sind die streitgegenständlichen Klauseln zum Teil immer noch darin zu finden.


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