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Datenschutzbeauftragte fordern rasches Handeln beim Daten-Gau

  • 16.09.08 Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern Konsequenzen aus den jüngsten Datenschutzskandalen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen aktuell bedroht ist.

    Die Gefahr geht dabei durch die massenhaften Datensammlungen privater Unternehmen und ihrer unkontrollierten Nutzung aus. Die Konferenz der Datenschützer hat deshalb den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Modernisierung und Verbesserung des Datenschutzrechts aufgefordert und eine neue Datenschutzkultur angemahnt.

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    Dass jetzt endlich im politischen und gesellschaftlichen Raum die Problematik erkannt und diskutiert wird, ist zu begrüßen. Dabei kann und darf es aber nicht bleiben, nur entschlossenes Handeln kann die Bürgerinnen und Bürger vor weiterem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen und das verlorene Vertrauen wiederherstellen.

    Das vom Grundgesetz garantierte Recht eines Jeden, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden, muss endlich die ihm gebührende Beachtung finden. Die Weitergabe von persönlichen Angaben zu Werbezwecken darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Daten sind mit einem Vermerk über ihre Quelle zu kennzeichnen.

    Der Abschluss von Verträgen darf nicht von der Einwilligung in die Datenübermittlung zu Werbezwecken abhängig gemacht werden. Verstöße gegen den Datenschutz dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben, sondern müssen strikt geahndet werden. Deshalb müssen die bestehenden Lücken in den Bußgeld- und Strafbestimmungen geschlossen und der Bußgeld- und Strafrahmen für Datenschutzverstöße deutlich erhöht werden. Diese Sofortmaßnahmen, die bereits Gegenstand des Spitzentreffens im Bundesministerium des Innern am 4. September 2008 waren, können vom Deutschen Bundestag noch in den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen werden.

    Ferner sollen die Datenschutzaufsichtsbehörden endlich organisatorisch, personell und finanziell in die Lage versetzt werden, ihren Beratungs- und Kontrollaufgaben flächendeckend, unabhängig und wirkungsvoll nachkommen zu können, und entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie mit wirksamen Einwirkungsbefugnissen auszustatten, die sie bisher nicht haben.


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