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Datenschutzbeauftragter schlägt Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor

  • 21.11.08 In Zeiten der schnellen Speicherung von Daten der Bürger und Internet-Nutzer schlägt nun der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

    Peter Schaar erklärt hierzu: "Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer".

    Peter Schaar weiter: "Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen

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    Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich un insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen"

    Folgende 10 Punkte entstammen dabei aus der neuen Charta:

    1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in Anspruch genommen werden können.
    2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
    3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur informationstechnischen Grundversorgung.
    4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin ausdrücklich einwilligen.
    5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
    6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
    7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
    8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.
    9. Die entsprechenden Bildungseinrichtungen vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur Erwachsenenbildung sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu stellen.
    10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.

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