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Datenschutzbeauftragter schlägt Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor
21.11.08 In Zeiten der schnellen Speicherung von Daten der Bürger und
Internet-Nutzer schlägt nun der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit
vor.
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Peter Schaar erklärt hierzu: "Angesichts der exponentiell zunehmenden
Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des
Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer".
Peter Schaar weiter: "Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder
Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen
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Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit
aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch
jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich un insbesondere
andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen
Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen"
Folgende 10 Punkte entstammen dabei aus der neuen Charta:
- Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im
Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter
Pseudonym in Anspruch genommen werden können.
- Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet
werden. Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr
Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit
kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
- Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
- Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen.
- Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
- Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
- Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
- Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
- Die entsprechenden Bildungseinrichtungen vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
- Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
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