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E-Plus klagt gegen Mobilfunk-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur

  • 24.11.09 Die Versteigerung der freien Frequenzen aus der digitalen Dividende steht nächstes Jahr an. Im Vorfeld hatte sich aber schon O2 und E-Plus gegen eine Benachteiligung gegenüber der beiden grossen Anbieter, T-Mobile und Vodafone, gewehrt.

    Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet dieses Ziel und verstößt aus Sicht der E-Plus Gruppe gegen geltendes Recht.

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    Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln für Mobilfunkfrequenzen um 800 MHz ("Digitale Dividende"), bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz. Das Ergebnis schränkt nach Meinung der E-Plus Gruppe den Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen unter 1 GHz zwei Drittel sichern. Damit widerspricht die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und dort insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Ein chancengleicher Wettbewerb, der Voraussetzung für die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist, wird so behindert.

    Unter anderem aus diesem Grund legt die E-Plus Gruppe Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu wird das Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten.

    Nicht nur die E-Plus Gruppe sieht die Entscheidung kritisch. Auch die Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die Bundesnetzagentur könne damit kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb diskriminieren, und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.


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