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E-Plus klagt gegen Mobilfunk-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur
24.11.09 Die Versteigerung der freien Frequenzen aus der digitalen
Dividende steht nächstes Jahr an. Im Vorfeld hatte sich aber schon O2 und
E-Plus gegen eine Benachteiligung gegenüber der beiden grossen Anbieter,
T-Mobile und Vodafone, gewehrt.
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Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen
Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen
kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem
Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet dieses Ziel
und verstößt aus Sicht der E-Plus Gruppe gegen geltendes Recht.
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Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln
für Mobilfunkfrequenzen um 800 MHz ("Digitale Dividende"), bei 1,8 GHz, 2 GHz
und 2,6 GHz. Das Ergebnis schränkt nach Meinung der E-Plus Gruppe den
Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer
Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit
hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen
unter 1 GHz zwei Drittel sichern. Damit widerspricht die Entscheidung der
Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und dort
insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Ein
chancengleicher Wettbewerb, der Voraussetzung für die Breitbandstrategie der
Bundesregierung ist, wird so behindert.
Unter anderem aus diesem Grund legt die E-Plus Gruppe Klage gegen das geplante
Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu wird das
Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren
einleiten.
Nicht nur die E-Plus Gruppe sieht die Entscheidung kritisch. Auch die
Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die
Bundesnetzagentur könne damit kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb
diskriminieren, und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
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