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EU Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

• 12.12.13 Die EU Richtlinie sieht eine Vorratsdatenspeicherung von 2 Jahren vor. Gegen diese lange Speicherpraxis hatten die die Irlander und Österreicher beim EU Gericht wegen der Rechtsmäßigkeit geklagt. Im Grundsatz ging es um die Frage, ob durch die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der Bürger in der Gemeinschaft nicht verletzt werden.

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Der EU-Generalanwalt Villalon kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletzt. Daher ist der Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte nur durch eine eindeutige gesetzliche Regelung eines Landes möglich. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aber schränke das Recht der EU-Bürger auf Privatsphäre grundlegend ein und ist daher nicht mehr verhältnismäßig.

Die geplante neue große Koalition von CDU, CSU und SPD in Deutschland hat geplant die Vorratsdatenspeicherung die Deutschland wieder aufleben zu lassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese als rechtswidrig betrachtet. Damit liegen das deutsche Bundesverfassungsgericht und der EU Generalanwalt auf einer Linie. Im übrigen ist es eine Straftat, wenn Amtsträger ein rechtskräftiges Urteil mißachten. Damit ist alleine schon der Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfüllt.

Leider zeigen die aktuellen Fällen durch die NSA Bespitzelung und nun die Streaming Abmahnwelle durch die Kanzlei Urmann + Collegen, was passiert wenn Daten zu lange gespeichert werden und mitunter Richter dabei mit den Rechten der Bürger rumschlampen, wie es nun am Landgericht Köln passiert ist. Einigen Richtern am Landgericht Köln ist der Unterschied zwischen einer Tauschbörse und einem Streaming-Angebot nicht klar, sie holen keine Gutachten ein, Fragen nicht bei den Informatikern nach und Mißachten damit die Grundrechte von mittlerweile mehreren 10.000 Internet-Nutzern. Die Anwälte, die die Abmahnungen mittlerweile abwehren, sprechen von einem Justizskandal beim Landgericht Köln. Auch ist die Staatsanwaltschaft mittlerweile am ermitteln. Ferner gibt es schon Gegenklagen gegen die Abmahnanwälte.

Auch die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP fordert, dass die EU-Richtlinie endlich abzuschaffen ist. Es ist die europarechtlich umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der Europäischen Union. Die Richtlinie bedeutet den massivsten Eingriff in die Privatsphäre jedes europäischen Bürgers, wie auch der Generalwalt heute in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat.


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