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EU-Kommission setzt Frist für Vorratsdatenspeicherung

• 28.10.11 Das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 hat in Deutschland festgestellt, dass die damalige Regelung für die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Es gab dann im Bundestag viele erneute Versuche eine neue Vorratsdatenspeicherung durchzusetzten. Aber bislang gab es keinen Konsens bei den Politikern. Nun droht die EU-Kommission Deutschland und hat eine Frist von zwei Monaten
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gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die EU-Kommission sieht durch die Verzögerung negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben. Allerdings ist die EU-Kommission bislang den Beweis schuldig geblieben, dass es mit der Vorratsdatenspeicherung zusätzliche Erfolge gibt. Das gleiche gilt bislang auf für die deutsche Justiz. Die überforderung der Behörden bei dem Einsatz der Bundestrojanern zum Beispiel ist ja schon eklatant und eindeutig rechtswidrig. Mittlerweile hat ja der mündige Bürger kein Vertrauen mehr, dem Staat seine Daten anzuvertrauen. Durch den Einkauf von Steuerdaten aus dem benachbarten Ausland um gegen vermeintliche Steuerhinterzieher vorzugehen, sieht der Bürger sich eh schon als gläserner Staatsbürger.

Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland bereits Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung hätte bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen, wobei die Möglichkeit bestand, die Speicherung von Verbindungsdaten beim Zugang zum Internet sowie bei der Nutzung von Internet-Telefonie und elektronischer Post erst ab dem 15. März 2009 zwingend vorzuschreiben.


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