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EU geht gegen Mitgliedstaaten wegen EU-Telekom Rechtsverletzung vor
14.10.05 Belgien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland,
Luxemburg, Malta, Polen und Slowenien sind Gegenstand einer erneuten Serie von
Vertragsverletzungsverfahren, welche die Europäische Kommission heute
eingeleitet hat, um die korrekte Umsetzung des EU-Telekom-Rechts
durchzusetzen.
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Die Europäische Kommission hat deshalb förmliche Aufforderungsschreiben an
sieben der genannten Mitgliedstaaten gerichtet, weil diese es bisher versäumt
haben, ihr die Ergebnisse der Marktuntersuchungen zu übermitteln, die der
EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation vorschreibt. Mit Hilfe der
Marktuntersuchungen soll erreicht werden, dass die Regulierung mit den sich
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schnell verändernden Märkten Schritt hält und nur solange eingegriffen wird,
wie kein ausreichender Wettbewerb herrscht. Derartige Verpflichtungen dürfen
nur marktbeherrschenden Unternehmen auferlegt werden.
Die Verschickung eines förmlichen Aufforderungsschreiben ist die erste Etappe
des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG-Vertrag (Verstoß eines
Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung). Die betreffenden Mitgliedstaaten
haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der Kommission
einzugehen. Weitere Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet gegen
Estland wegen rechtlicher Mängel bei der Definition der Märkte und in den
Übergangsvorschriften sowie gegen Zypern und Slowenien, weil dort die
Unabhängigkeit der nationalen Telekom-Regulierungsbehörde noch nicht im
Einklang mit den Anforderungen des EU-Rechts gewährleistet ist. Ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ist wegen der noch immer nicht
verwirklichten Übertragbarkeit der Rufnummern nun in die nächste Phase
gegangen.
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