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EU Generalanwältin sieht Konflikt von Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten
21.07.07 Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane
Kokott, bezweifelt in einer Stellungnahme, dass die Speicherung von
Verbindungsdaten auf Vorrat mit den Grundrechten vereinbar ist. Sie weist auf
europäische Vorgaben für die Nutzung von Kommunikationsdaten hin, mit denen
der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer
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Vorratsdatenspeicherung nicht im Einklang steht.
Die Generalanwältin, die in Kürze zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die
EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Stellung nehmen wird, verweist auf
die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die
eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.
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"Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die
in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der
Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", kommentiert
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Die Generalanwältin spricht weitere europäische Vorgaben an, denen der
Gesetzentwurf der Koalition keine Rechnung trägt. Selbst wenn man die
Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung unterstelle, besage eine
"Wertentscheidung des Gemeinschaftsgesetzgebers", dass "nur schwere
Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und
ihre Verwendung erfordert." Union und SPD wollen auf Vorrat gespeicherte
Kommunikationsdaten dagegen schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer
und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen.
Insgesamt sieht die Generalanwältin die Gefahr eines "gläsernen Bürgers" und
warnt, "dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt,
diese Daten umfassender zu nutzen." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und
Internet-Nutzern, begrüßt die Anträge der Generalanwältin und fordert von der
deutschen Regierungskoalition den Stopp der geplanten Vorratsdatenspeicherung
in Deutschland, bis der Europäische Gerichtshof über die dagegen vorliegende
Nichtigkeitsklage entschieden hat.
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