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Eilantrag gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht
31.12.07 Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte
Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller
Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund
30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer
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Verfassungsbeschwerde beauftragt.
Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der
Telekommunikation der gesamten Bevölkerung im Bundesgesetzblatt verkündet
worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen
Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim
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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen
Beschwerdeschrift wird auch beantragt, die Datensammlung wegen
"offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung
sofort auszusetzen.
Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse "massive Kommunikationsstörungen" in
Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein
potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in
die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen
Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen.
Journalisten droht der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten
wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in
Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise,
Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern
Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger
Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch
persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen
Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die
Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen
werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht
Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder
Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und
Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der
AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das
Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude,
den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht
protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon,
Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei
Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers
festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung
noch straffrei verweigern. Sodann drohen hohe Bußgelder.
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