23.05.07 Das Europäische Parlament hat heute dem vergangene Woche zwischen
Delegationen des EP und des Ministerrats ausgehandelten Kompromisspaket zur
Roaming-Verordnung zugestimmt. Nach einer Umsetzungsfrist von höchstens drei
Monaten müssen Mobilfunkanbieter ihre Preise im Ausland senken, auf 49 Cent
für ausgehende und 24 Cent für eingehende Anrufe.
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Die neue Verordnung soll noch vor dem Sommer in Kraft treten, damit die
Sommerurlauber im Ausland noch aktiv sparen können.
Das Paket muss nun allerdings noch vom Ministerrat gebilligt
werden. Staatssekretär Joachim Würmeling brachte als Vertreter der deutschen
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Ratspräsidentschaft seine Hoffnung zum Ausdruck, "dass es uns gelingen wird,
eine Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Juni mit der entsprechenden Wirkung
in die Sommerpause hinein zu erreichen".
Der neue Eurotarif begrenzt die Gebühren für aktive Auslandsgespräche auf 49
Cent (ohne Mehrwertsteuer) pro Minute. Für eingehende Roaming-Anrufe sollen
Handykunden nicht mehr als 24 Cent zahlen müssen. Nach einem weiteren Jahr
sollen die Gebühren auf 46 Cent, im dritten Jahr auf 43 Cent sinken. Die
Gebühren für angenommene Anrufe sollen zunächst auf 22, dann auf 19 Cent
sinken.
Für die Großkunden sollen folgende Tarife für drei Jahre gelten: 30 Cent im
ersten, 28 Cent im zweiten und 26 Cent im dritten Jahr nach Inkrafttreten der
Verordnung. Die EU-Kommission sah in ihrem ursprünglichen Vorschlag vor, für
Anrufe im Urlaubsland eine Obergrenze von 30 Cent festzulegen, für Anrufe ins
EU-Ausland 44 Cent zu berechnen. Der Industrieausschuss des EP forderte für
ausgehende Gespräche maximal 0,40 Euro und für eingehende Anrufe 0,15 Euro pro
Minute. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte Obergrenzen von 50 bzw. 25
Cent angestrebt.
Alle Mobiltelefonkunden erhalten binnen eines Monats nach Inkrafttreten der
Roaming-Verordnung ein Angebot, sich für den Eurotarif oder jeden anderen
Roamingtarif zu entscheiden. Binnen zwei Monaten müssen sie ihren
Mobilfunkunternehmen ihre Entscheidung mitteilen. Der beantragte Tarif muss
spätestens einen Monat nach dem Eingang des Antrags des Kunden beim
Heimanbieter freigeschaltet werden.
Den Roamingkunden, die innerhalb dieser zwei Monate keine Entscheidung
getroffen haben, wird automatisch ein Eurotarif gewährt. Roamingkunden jedoch,
die sich bereits vor Inkrafttreten der Verordnung für spezielle Roamingtarife
oder -pakete entschieden haben, können bei ihren zuvor gewählten Tarifen oder
Paketen bleiben, sofern sie nach einem Hinweis auf die aktuellen
Tarifbedingungen nicht innerhalb der genannten Zeitspanne eine andere Wahl
treffen.
Theoretisch können die Kunden also unmittelbar nach Inkrafttreten der
Verordnung vom neuen Eurotarif profitieren, vorausgesetzt sie entscheiden sich
sofort und auch das Mobilfunkunternehmen bietet den Tarif sofort an und
schaltet ihn frei.
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