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FDP: Geplante Vorratsdatenspeicherung steht im Verfassungskonflikt
08.11.06 Zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das einem Privatmann
Recht gab, der gegen die Freigabe seiner Verbindungsdaten durch T-Online
geklagt hatte, teilen die rechtspolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die
innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz mit, dass
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nun erhebliche Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante
Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten bestehen.
Die Entscheidung des BGH sagt unmissverständlich, dass die
Vorratsdatenspeicherung unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen nicht
rechtmäßig ist. Die Entscheidung des BGH steht in der großen Tradition der
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deutschen Rechtsprechung zum Schutz der persönlichen Daten eines jeden.
Außerdem ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion der Zeitraum für die in der
Richtlinie vorgesehene Vorratsdatenspeicherung zu lang bemessen.
Bundesjustizministerin Zypries begibt sich in einen vorprogrammierten
Verfassungskonflikt, da nach der BGH-Entscheidung die EU-Richtlinie so nicht
umgesetzt werden kann. Die Bundesjustizministerin hat einer EU-Richtlinie
zugestimmt, die genau diese vom BGH für unzulässig erklärte Speicherung von
Verbindungsdaten vorsieht. Die deutschen Gerichte zeigen im Gegensatz zu dem
Gesetzgeber die notwendige Sensibilität für rechtsstaatliche Maßstäbe. Die
FDP-Bundestagsfraktion wird peinlich genau darauf achten, dass bei der
geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die
höchstrichterlich bestätigten rechtsstaatlichen Maßstäbe berücksichtigt
werden.
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