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Falsche Telekom-Mitarbeiter versuchen Telefonverträge anzudrehen
13.05.05 Im Kampf um neue Telefonkunden kann es schon mal passieren, dass
man plötzlich Vermittler vor der Tür stehen hat, die einem Pre-Selection
Verträge vermitteln wollen.
Aus aktuellem Anlass warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vor
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unlauteren Tricks. In Mainz wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die Werber
den Wechsel zu einem günstigeren Telefonanbieter per Preselection-Vertrag
anbieten. Betroffene haben berichtet, dass die Werber fälschlicherweise den
Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG. Sie erfragen Name
und Anschrift und erbitten teilweise eine Unterschrift, angeblich als
Bestätigung für das Gespräch. In Wahrheit kommt mit der Unterschrift aber ein
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Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande.
Bei Preselection-Verträgen läuft der Telefonanschluss weiter über die Deutsche
Telekom, lediglich die Orts- bzw. Ferngespräche werden durch eine feste
Voreinstellung über den neuen Anbieter geführt. Wer an der Haustür oder auf
öffentlichen Plätzen von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag
innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich
widerrufen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In der Regel enthält das
Vertragsformular eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung, kann
der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als
Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Wer Fragen zur Unterstützung bei einem Widerruf benötigt, kann sich an das
landesweite Informationstelefon Telekommunikation und Internet der
Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 01805 60 75 60 50 dienstags von 9 bis
13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr wenden. Der Anruf kostet 0,12 Euro
pro Minute. Ermöglicht wird dieses Angebot durch Sondermittel des
Bundesverbraucherschutzministeriums.
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