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Fragwürdig: Neues Aktionsbündnis gegen Spamming im Internet
15.03.05 Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Zentrale zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) sowie der Verband der deutschen
Internetwirtschaft (eco) haben sich zu einem Aktionsbündnis zur
Bekämpfung von Spam zusammengeschlossen. Auf Initiative des
Bundesverbraucherministeriums bündeln die drei Verbände ihre technische
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Expertise und ihre rechtlichen Befugnisse.
Laut Aussagen der selbsternannten Wettbewerbszentrale soll das
Aktionsbündnis sich zunächst auf die Rechtsverfolgung von
gewerblichen Spammern konzentrieren. In das Aktionsbündnis bringt der
Branchenverband eco das fachliche Wissen der Internetwirtschaft ein, um
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Spam-Mails bis zum Absender zurückzuverfolgen und so die ladungsfähige
Anschrift von Spammern zu ermitteln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und
die Wettbewerbszentrale werden dann mit Hilfe von Verbandsklagen juristisch
gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber in Deutschland vorgehen. Der
Versand von Spam-Mails ist in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb verboten. Die Bündnispartner wollen durch ihre gemeinsame Aktion
auch das erschütterte Vertrauen von Verbrauchern in E-Mail und Internet
zurückgewinnen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Im Bundestag wird zur Zeit ein Gesetz diskutiert, nach dem Spammer auch mit
Bußgeldern bestraft werden sollen. Das soll aber nur gelten, wenn eine
unverlangte Werbemail den Verbraucher zusätzlich über den Absender oder
ihren kommerziellen Charakter täuscht.
Leider zeigt allerdings die Realität das Spam nun mal vom Ausland
hereinkommt und fast kaum durch nationale Quellen verursacht wird. Daher
ist von einem kräftigen Papiertiger auszugehen, den die Politiker und
Verbände unterhalten. Das Aktionsbündnis geht nicht gegen die
ausländischen Versender vor.
Allerdings läßt sich Spam aufgrund von technischen Massen schon
hervorragend eindämmen, wie zum Beispiel der Einsatz von Peer2Peer Netzen
in Verbindung mit Spam-Filter im Open Source Bereich beweist. Es ist aber
für Bürokraten wohl in Deutschland einfacher ein Gesetz zu erlassen, in
dem naiven Glauben, dass sich ausländische Spammer an Gesetze halten.
Erhebliche Aufklärung tut hier Not, die Politiker und Verbände sind aber
sicherlich aufgrund ihres fehlenden Sachverstandes die falsche
Institutionen. Man braucht den Faden nur weiterspinnen und kommt dann zu dem
Schluss, dass ja faste jede E-Mail unerwünscht sein kann.
Die technische Filter-Realisierung hat bei den großen E-Mail Providern schon
längst stattgefunden. Der Kunde kann sein E-Mail Konto durch eine einfache
Spam-Einrichtung gegen unerwünschte Werbe E-Mails sichern. Jeder Mieter
oder Eigentümer kann auf seinem Briefkasten schreiben, ob Werbung
erwünscht ist oder nicht. Jetzt hier bei den elektronischen Mails eine
Bevormundung per Gesetz zu installieren, womit der Empfänger durchaus nicht
einverstanden sein muss(weil er ja vielleicht gerne Werbung bekommen will),
kann erheblich schiefgehen. Immerhin musste die Staatsanwaltschaft gegen eine
Uni durch ein Klageerzwingungsverfahren tätig werden, weil hier einem
Nutzer keine gewünschten E-Mails mehr zugestellt worden sind
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