GEMA und Bitkom einigen sich bei Abgaben der Online-Musik
• 08.12.11 Nichts ist kostenlos, noch nicht mals die Hörproben in den diversen Online-Shops. Damit die Künstler auch von den Online-Angeboten profitieren, haben der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von
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Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, dabei erhalten Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich, so der Branchenverband Bitkom.
Der neue Gesamtvertrag zwischen Bitkom und der GEMA gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Dabei geht es um die Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote.
Der Branchenverband geht nun von neuen Musikangeboten, bis hin zu einer Musik-Flatrate aus, welche mit den neuen Bedingungen von deutschen Firmen aufgrund der Einigung nun möglich sind. Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden Bitkom und die GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.
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