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Gericht bestätigte befristete Frequenzzuteilungen im 2,6 GHz Band durch Bundesnetzagentur

  • 05.11.08 Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2008 unter Abänderung der erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Juni 2007 der Berufung der Bundesnetzagentur stattgegeben und die Klagen des Unternehmens Airdata AG auf Verlängerung ihrer Frequenzzuteilungen im 2,6 GHz Band über den 31. Dezember 2007 hinaus abgewiesen.

    Das Gericht urteilt, dass gegenüber der Airdata AG keine "ewigen Frequenzzuteilungen" erlassen wurden. Die Frequenzzuteilungen aus dem Jahr 1999 seien von vornherein auf den 31. Dezember 2007 befristet gewesen und hätten demzufolge mit Ablauf des Jahres 2007 rechtlich ihr Ende gefunden. Vertrauens-, Bestands- oder sonstigen verfassungsrechtlichen Schutz Anzeige
    genießt die Airdata AG dem Urteil zufolge nicht. Die Befristung, der die Möglichkeit der Nichtverlängerung der Zuteilung immanent sei, wäre ihr bekannt gewesen. Sie hätte sich während der Laufzeit ihrer Genehmigung hierauf einstellen können.

    Die Airdata AG nutzt die Frequenzen derzeit im Rahmen der Frequenzzuteilungen für feste Funkdienste. Dies entspricht nicht den aktuell geltenden Nutzungsparametern für den 2,6 GHz Bereich. Im Frequenznutzungsplan vom April 2008 ist dieser Bereich dem drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdienstleistungen gewidmet, entsprechend den internationalen und damit auch den europäischen Vorgaben.


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