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Gericht segnet anonyme WLAN Hotspots ab
16.07.12 Beim Langericht München gab es einen Rechtsstreit zwischen zwei
Anbieter von Hotspots. Die Klagepartei hat die Nutzerdaten bzw. die
Anmeldedaten beim WLAN gespeichert, die Beklagten erlaubten ihren Nutzer anonym sich
über das WLAN zu bewegen. Die Klagepartei forderte daher eine Unterlassung der
anonymen Nutzung bei den WLAN Hostspots der Beklagten.
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Nun hat das Landgericht München entschieden, dass Anbieter kostenloser
Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen. Damit dürfen
WLAN-Internetzugänge beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und
Flughäfen weiterhin anonym angeboten werden, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.
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Der Arbeitskreis begrüßt das Urteil, das inzwischen
rechtskräftig ist. Damit wird das Recht auf anonyme Kommunikation gewahrt.
Das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher
Daten. Laut Arbeitskreis handeln daher die Anbieter kostenloser Hotspots
rechtswidrig, welche von den Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder
Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird.
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