|
Gericht: Beim unerlaubten Musik-Download haftet auch der Anschlussinhaber
11.01.10 Wer im Internet surft kann in der Regel viel berichten. Kurios
wird es aber sicherlich, wenn der Surfer ohne Erlaubnis des Anschlussinhabers
Rechtsverletzungen durchführt und dafür Straffrei ausgeht, weil ja der
Anschlussinhaber haftet. Würde bei diesem Szenario noch jemand sein Auto
verleihen??. Denn der Autobesitzer würde ja auch nach dem gleichen Rechtsmuster
|
für die Ordnungswidrigkeiten des Fahrers belangt.
In einem aktuellen Fall musste aber tatsächlich die Anschlussinhaberin für die
vergehen ihrer Familienmitglieder büssen, so laut einem Urteil des
Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09). Als Folge des
Urteils musste nun eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst
|
|
Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.
Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Bayerin, wie spätere
Ermittlungen ergaben, insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum
Download angeboten worden. Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte
an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner
Deutschland zu. Nachdem die IP-Adresse des Internetanschlusses aufgrund der
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Bayerin zugeordnet worden war, liessen
die Musikfirmen sie durch ihren Anwalt abmahnen, worauf sie sich zur
Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen verpflichtete. Daraufhin
nahmen die Musikfirmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in
Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im
Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10
und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.
Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Köln hat den klagenden Musikfirmen wegen des unberechtigten
Download-Angebots jetzt einen Anspruch auf Ersatz ihrer Abmahnkosten
zuerkannt. Dabei hat der Senat offengelassen, inwieweit der Inhaber eines
Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine
Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall
habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den
Verstoss begangen haben könnte.
Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen
können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das
blosse Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an
Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von
Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht
und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin
letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die
Urheberrechtsverletzungen. Bei der Berechnung der anwaltlichen Abmahnkosten,
die sich nach dem Gegenstandswert der Sache richten, hat der Senat das hohe
Interesse der Musikfirmen an der Vermeidung weiterer Urheberrechtsverletzungen
vom konkreten Anschluss aus betont. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Suchen Sie in unserem Datenbestand:
|
|
Weitere Nachrichten:
- Alle Netze Flatrate von O2 mit 10 Prozent Rabatt --Ab 35,99 Euro
- Telekoms DSL Telefonanschluss mit 10 Prozent Rabatt auf die Grundgebühr
- Hacker Gruppe Anonymous hat Bundestagscomputer angegriffen --Geheime Dokumente Online
- O2 Prepaid Smartphone Paket --300 MB Surf-Flatrate plus 2 Freimonate für 10 Euro
- Blau Paket 100 mit 100 Telefonminuten- und -SMS plus Surf-Flat für 9,90 Euro
- Versatel ermöglicht Glasfaseranbindung für hohe Bandbreiten in Schleswig Holstein
- Analoges TV weiter bei Kabel BW empfangbar --Aktions-Paket für Sat-Kunden
- "Safer Internet Day" --Bundesministerin Aigner fordert Datenschutz für mobiles Internet
- mobilcom-debitel startet den Verkauf von Unitymedia-Angeboten
- toplink mit VoIP Flatrates für Geschäftskunden ab 10 Euro
- Billiger Telefonieren: Ferngespräche ab 0,95 Ct --Handytarife ab 3,99 Ct
- Smartmobil mit neue All-Net-Flat für 27,90 Euro
- PeterZahlt mit kostenlosen Auslandsgesprächen am Valentinstag
- FYVEs Smartphone Prepaid Paket für 5 Euro im Monat --Surf-Flat im Vodafone Netz
- Billiger Telefonieren: Inlandsgespräche ab 0,69 Ct --Handytarife ab 3,99 Ct
- Samsung Galaxy Ace für 1 Euro beim O2 Blue XS Tarif --Grundgebühr 9,99 Euro
- BASE FLAT plus SMS Allnet Flat plus Top Handy plus 40 Euro Gutschrift
- McSims 8 Cent Prepaid Tarif mit 35 Euro Guthaben --Kostenlose Surf-Flat im 1.Monat
- Samsung Galaxy Ace im Mobilfunktarif Einfach Mobil bei EWE für 1 Euro
- Klarmobils Prepaid Paket für 4,95 Euro --Bis zu 45 Euro Guthaben und gratis Surf-Monat
- 1&1 DSL 16.000 Doppel-Flatrate Telefonanschluss im Februar für 19,99 Euro --240 Euro sparen
- Simyo Paket 200 mit 200 SMS- und Inklusivminuten, 500 MB Surf Flatrate für 16,90 Euro
- 1&1 Tablet-Flat für Tablet PCs --Kostenloses Tablet Huawei MediaPad 3G
- Neuer 4fach Flatrate Tarif für Smartphones von mobilcom-debitel für 29,90 Euro
- Billiger Telefonieren: 01050 mit Auslands-Aktionstarife ab 0,9 Ct/Min.
|
|