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Gericht: Dt. Telekom muss 65,2 Millionen Euro an Telegate zahlen
01.09.05 Das Landgericht Köln verurteilte die Deutsche Telekom nun in
erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung der gesamten eingeklagten
Datenkosten in Höhe von insgesamt 65,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen seit
Erhebung der Klage im Dezember 2004 an die telegate Gruppe. Einem
weitergehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht
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stattgegeben. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Auskunftsdienstleister hatte den Ex-Monopolisten im Dezember 2004 auf
Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten aus
den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor in
einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von
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Teilnehmerdaten" (sogenannte 'Datenkosten) für alle EU-Mitgliedstaaten
verbindlich interpretiert. Demnach waren die in Deutschland von der Deutschen
Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang deutlich
überhöht.
Erst vor rund zwei Wochen hat die Bundesnetzagentur die Datenkosten
für Deutschland reguliert. In Zukunft darf der Ex-Monopolist allen
Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 Euro anstelle von 49 Millionen
Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen.
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