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Gericht: GEZ unterliegt vor Gericht wegen Rundfunkgebühren beim PC
17.07.08 Die GEZ hat in einem aktuellen Rechtsstreit mit einem
Selbständigen, der seinen PC auch beruflich nutzte, eine Niederlage vor dem
Verwaltungsgericht erlitten.
Als wesentliche Begründung des Gerichtes für die Ablehnung der Forderungen,
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wird genannt, dass im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bei der
Zweitgeräte-Befreiung nicht zwischen privaten und gewerblichen Geräten
unterschieden wird. Diese Unterscheidung können die Rundfunkanstalten
keineswegs in Ihren Forderungen hinein interpretieren.
Ferner lässt das Gericht ausdrücklich Fragen offen, ob der Klage schon deshalb
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stattzugeben sei, weil neuartige bzw. andersartige Empfangsgeräte nicht dem
Definitionsspielraum der Rundfunkanstalten überlassen werden könnte und der
Gesetzgeber diese Definition versäumt habe. Auch fragwürdig sei, warum ein
Lehrer von den Gebühren befreit ist, ein Gewerbetreibender aber nicht.
Beide verwenden den PC für Ihre Berufsausübung.
Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb eines Monats einen Antrag auf Berufung
vor dem Oberverwaltungsgericht stellen, daher handelt es sich noch um ein
vorläufiges Urteil. Die Urteilsbegründung ist allerdings sehr detailliert
ausgeführt, auch wo möglicherweise Verstöße gegen andere Rechte der
Bundesbürger vorliegen.
Weitere Informationen erhalten Interessenten auch von dem Beklagten, welcher aktiv
bei den IG Rundfunkgebührenzahler Deutschland
ist.
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