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Gericht: GEZ unterliegt vor Gericht wegen Rundfunkgebühren beim PC

  • 17.07.08 Die GEZ hat in einem aktuellen Rechtsstreit mit einem Selbständigen, der seinen PC auch beruflich nutzte, eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten.

    Als wesentliche Begründung des Gerichtes für die Ablehnung der Forderungen,
    wird genannt, dass im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bei der Zweitgeräte-Befreiung nicht zwischen privaten und gewerblichen Geräten unterschieden wird. Diese Unterscheidung können die Rundfunkanstalten keineswegs in Ihren Forderungen hinein interpretieren.

    Ferner lässt das Gericht ausdrücklich Fragen offen, ob der Klage schon deshalb

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    stattzugeben sei, weil neuartige bzw. andersartige Empfangsgeräte nicht dem Definitionsspielraum der Rundfunkanstalten überlassen werden könnte und der Gesetzgeber diese Definition versäumt habe. Auch fragwürdig sei, warum ein Lehrer von den Gebühren befreit ist, ein Gewerbetreibender aber nicht. Beide verwenden den PC für Ihre Berufsausübung.

    Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb eines Monats einen Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht stellen, daher handelt es sich noch um ein vorläufiges Urteil. Die Urteilsbegründung ist allerdings sehr detailliert ausgeführt, auch wo möglicherweise Verstöße gegen andere Rechte der Bundesbürger vorliegen.

    Weitere Informationen erhalten Interessenten auch von dem Beklagten, welcher aktiv bei den IG Rundfunkgebührenzahler Deutschland ist.


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