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Gericht: Rechnungen für mobiles Surfen nach Datenvolumen müssen nachvollziehbar sein
10.05.11 Das Surfen im Internet vom Handy oder Smartphone aus wird einfach
aufgrund der billigen Datentarife immer beliebter. Allerdings lauern die
Gefahren bei den Surf-Tarifen, welche im Minutentakt abgerechnet werden. So
verlangen viele Provider zum Beispiel ohne eine Daten-Flatrate pro
übertragendes Megabyte einen Preis von 9 Cent. Damit wird auch ganz schnell das mobile Surfen sehr teuer,
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und als Verbraucher hat man selten einen überblick über die anfallenden
Kosten.
In einem Gerichtsverfahren von dem Landgericht Arnsberg ging es nun um eine
Mobilfunkrechnung, die der Kunde wegen der hohen Surf-Kosten beanstandete.
Dabei hat das Landgericht sogar die Abrechnung bei der Internet-Nutzung nach
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Datenvolumen infrage gestellt. Die Richter bemängeln, dass Kunden Probleme
hätten, gegen fehlerhafte Rechnungen vorzugehen.
Bei dem Streit ging es um eine Rechnung von mehr als 10600 Euro von einem
Telefonanbieter. Der Kunde habe glaubhaft gemacht, sein Mobiltelefon nur für
einige Anrufe und SMS genutzt zu haben. Die aufgeführten Datenmengen habe er
zumindest nicht bewusst herunterladen. Insgesamt hatte der Mobilfunkanbieter
1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadenersatz
verlangt. Die Richter billigten der Telefongesellschaft allerdings nur 3,83
Euro für die durch Einzelverbindungsnachweis belegten Gespräche und
Kurzmitteilungen zu.
Die Richter sagten, es könne nicht sein, dass die Tarife nicht gedeckelt seien
und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife.
Bemängelt wurde die fehlende Nachvollziehbarkeit. Der Nachweis der
Einzelverbindungen weise für die Datenverbindung nur Zeitangaben und immer
dieselbe Formulierung aus.
Aktenzeichen: I-3 S 155/10 Landgericht Arnsberg
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