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Gericht: Rechnungen für mobiles Surfen nach Datenvolumen müssen nachvollziehbar sein

  • 10.05.11 Das Surfen im Internet vom Handy oder Smartphone aus wird einfach aufgrund der billigen Datentarife immer beliebter. Allerdings lauern die Gefahren bei den Surf-Tarifen, welche im Minutentakt abgerechnet werden. So verlangen viele Provider zum Beispiel ohne eine Daten-Flatrate pro übertragendes Megabyte einen Preis von 9 Cent. Damit wird auch ganz schnell das mobile Surfen sehr teuer,
    und als Verbraucher hat man selten einen überblick über die anfallenden Kosten.

    In einem Gerichtsverfahren von dem Landgericht Arnsberg ging es nun um eine Mobilfunkrechnung, die der Kunde wegen der hohen Surf-Kosten beanstandete. Dabei hat das Landgericht sogar die Abrechnung bei der Internet-Nutzung nach

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    Datenvolumen infrage gestellt. Die Richter bemängeln, dass Kunden Probleme hätten, gegen fehlerhafte Rechnungen vorzugehen.

    Bei dem Streit ging es um eine Rechnung von mehr als 10600 Euro von einem Telefonanbieter. Der Kunde habe glaubhaft gemacht, sein Mobiltelefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt zu haben. Die aufgeführten Datenmengen habe er zumindest nicht bewusst herunterladen. Insgesamt hatte der Mobilfunkanbieter 1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadenersatz verlangt. Die Richter billigten der Telefongesellschaft allerdings nur 3,83 Euro für die durch Einzelverbindungsnachweis belegten Gespräche und Kurzmitteilungen zu.

    Die Richter sagten, es könne nicht sein, dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife. Bemängelt wurde die fehlende Nachvollziehbarkeit. Der Nachweis der Einzelverbindungen weise für die Datenverbindung nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung aus.

    Aktenzeichen: I-3 S 155/10 Landgericht Arnsberg


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