klarmobil.de
Anzeige

Gericht: Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses

• 24.01.13 Wenn der eigene DSL Anschluss ausgefallen ist, ist man in der Regel bei seiner Kommunikation erheblich eingeschränkt. Oftmals sind Telefonkunden bei einem Anbieterwechsel von der Aussenwelt via Internet abgeschnitten. Allerdings gibt es seit Jahresanfang eine gesetzliche Regelung, dass der Anschlusswechsel innerhalb eines Tages zu erfolgen hat. Bei Fehlern
Dr.Sim
Anzeige
bzw. Fehlfunktion des neuen Anschlusses muss sofort der alte Anschluss wieder hergestellt werden.

Nun wollte ein Telefonkunde von einem Telekommunikationsunternehmens Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses haben. Infolge eines Fehlers bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss mehrere Wochen lang nicht nutzen.

Dabei nutzte der Kläger seinen Anschluss für Telefon- und Telefax. Neben den Mehrkosten, die infolge des Wechsels zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons anfielen, verlangt der Kläger Schadenersatz für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des genannten Zeitraums für die Festnetztelefonie sowie für den Telefax- und Internetverkehr zu nutzen, in Höhe von 50 Euro täglich.

In den Vorinstanzen sind dem Kläger 457,50 Euro für das höhere, bei dem anderen Anbieter anfallende Entgelt sowie für die Kosten der Mobilfunknutzung zuerkannt worden. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hat der Kläger seinen Schadenersatzanspruch für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten seines DSL-Anschlusses weiter verfolgt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Ersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.

Allerdings stellt die Nutzungsmöglichkeit des Telefons ein Wirtschaftsgut dar, dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Wichtigkeit ist. Der Senat hat dem Kläger dem Grunde nach Schadenersatz für den Fortfall der Möglichkeit zuerkannt, seinen Internetzugang für weitere Zwecke als für den Telefon- und Telefaxverkehr zu nutzen. Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.

Danach hat der Bundesgerichtshofs dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens einen weiteren Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. Über die Höhe des Schadenersatzes wurde der Sachverhalt an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Urteil vom 24. Januar 2013 III ZR 98/12


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen