Gericht: Telefonica darf zahlungsunwilligen Kunden nicht den Anschluss sperren
• 16.11.11 Der Telekommunikationsanbieter Telefonica, bekannt durch die Marke O2, hat einem Kunden einfach den Telefonanschluss gesperrt, obwohl der Kunde einen zweifelhaften Betrag auf seine Telefonrechnung nur nicht zahlen wollte.Damit ging der Kunde dann zur Verbraucherzentrale Hamburg, diese teilte die
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Die Verbraucherschützer traten mit der Ansicht auf, wenn es zweifelhafte Positionen auf der Telefonrechnung gibt, muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen.
Der Anbieter Telefonica sperrte einer Kundin den Anschluss, weil sie sich weigerte, 163,14 Euro für aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Entgelte für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten zu zahlen.
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