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Gericht: Verbraucherzentral scheitert mit Klage gegen 01075 Telecom

  • 22.06.09 Die Verbraucherzentrale Berlin scheitert mit ihre Klage gegen den Call-by-Call Anbieter 01075 Telecom, wegen dem Verlangen nach einer kostenlosen Tarifansage vor den Call-by-Call Gesprächen.

    Einige Call-by-Call Anbieter haben eine kostenlose Tarifansage vor ihrem
    Gesprächen, einige nicht. Zuständig für eine einheitliche Regelung wäre allerdings die Bundesnetzagentur, welche der Herr über die Call-by-Call Einwahlrufnummern ist.

    Die Verbraucherzentrale Berlin versuchte aber den Anbieter 01075 Telecom gerichtlich dazu zu zwingen eine Tarifansage zu schalten. Am 29.08.2008 hat

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    die Verbraucherzentrale Berlin einen Wettbewerbsverstoß abgemahnt und daraufhin Klage beim Landgericht Wiesbaden gegen 01075 eingereicht, da 01075 Telecom die Abmahnung nicht unterzeichnet hat.

    In der Klageschrift hat die Verbraucherzentrale eine Unterlassung gefordert, nach dem Anwählen der Call-by-Call Vorwahlnummer 01075 vor Beginn des Gesprächs eine Tarifansage zu schalten. Das Landgericht Wiesbaden hat die Klage mit Urteil vom 12.02.2009 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Berlin legte gegen das Urteil Berufung ein. Dadurch musste das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt werden. Die dortigen Richter befanden aber in einem Beschluss, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und teilten dies der Verbraucherzentrale Berlin mit. Daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen und das Urteil des Landgerichtes Wiesbaden ist rechtsgültig.


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