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Gericht: Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung ist nicht zumutbar
22.10.08 Die kommende Vorratsdatenspeicherung sorgt bei Technologie
Unternehmen für hohe Kosten bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung, da
Kosten für die Speicherung und Archivierung, sowie Personalkosten
entstehen. Und wenn es ums Geld geht, geht es auch oft vor Gericht.
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Das Verwaltungsgericht Berlin nun hat ein Telekommunikationsanbieter
bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur
Vorratsdatenspeicherung befreit. Der Grund ist, dass das klagende Unternehmen
sonst auf seinen Kosten auch dann sitzen bleiben würde, wenn das
Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erklärt.
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Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf
eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt
angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts
ihres Kundenkreises kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen
kann.
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kostspieliger Irrweg, dessen möglicher
Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht, zumal Terroristen
und Schwerkriminelle, gegen die sich die Maßnahme in erster Linie wenden soll,
die Speicherung umgehen können." so Oliver Süme, Vorstand Recht und
Regulierung von eco-Verband. Der Verbandschätzt, dass die
Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung
Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht.
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