Gericht: Youtube muss Online-Videos löschen --Gema will Geld
• 21.04.12 Das Landgericht Hamburg hatte in einem Rechtsstreit zwischen Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema ein Urteil gefällt. Danach muss YouTube strittige Musikstücke aus dem Online-Portal entfernen. Im Gegensatz wird aber der Video-Dienst YouTube nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte jeweils vorab auf Urheberrechte zu prüfen.
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YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als so genannter Hostprovider einzuordnen ist, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt, so der Branchenverband Bitkom in seiner ersten Stellungnahme.
Leider sind auf der Online-Plattform Youtube für deutsche Nutzer seit dem Jahr 2009 einige Musikvideos gesperrt, das es zwischen YouTube und der Gema keinen Vertrag zur Vergütung von Musikrechten mehr gibt. Daher fordert der Branchenverband, dass eine wirtschaftlich vertretbare Einigung dringend nötig erscheint, damit dieser Zustand ein Ende findet.
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