Gericht: Dt. Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren
• 24.01.08 Die dt.Telekom hat eine Niederlage vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Bundesnetzagentur hinnehmen müssen. In der Sache ging es um die von der Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.
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Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss. Damit sollen Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die DT AG mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht.
Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die DT AG erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss. In seiner Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Köln jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die verfügten Zugangsverpflichtungen weiter vollziehbar bleiben können.
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