14.07.06 Die Kommission hat heute eine EU-Verordnung vorgelegt, durch die
die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden
sollen.
Die Kommission will sicherstellen, dass die Entgelte, die Verbrauchern
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für Roamingdienste innerhalb der EU berechnet werden, nicht unvertretbar höher
sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes
bezahlen.
Mindestens 147 Millionen EU-Bürger sind derzeit von sehr hohen
Auslandsroamingentgelten betroffen (37 Millionen Touristen und 110 Millionen
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Geschäftskunden). Sofern das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den
Vorschlag der Kommission unterstützen, könnte die neue EU-Verordnung, die
unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ein in allen
EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwendendes Rechtsinstrument ist, bis zum
Sommer 2007 in Kraft treten.
Durch den vorgelegten Vorschlag für eine EU-Verordnung würden zunächst die
Großkundenentgelte, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von
Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen, begrenzt werden. Die
hierfür von der Kommission verwendete Methode, die von den Entgelten für die
Abwicklung von Telefongesprächen zwischen inländischen Mobilfunknetzen
ausgeht, stellt sicher, dass die Betreiber die Kosten für die Bereitstellung
von Roamingdiensten auf alle Fälle erstattet bekommen können.
Da es für die Kommission von entscheidender Bedeutung ist, zu gewährleisten,
dass die Vorteile der neuen EU-Verordnung bei den Kunden ankommen, schlägt sie
auch eine Entgeltobergrenze auf der Endkundenebene vor. Betreiber dürfen auf
ihren Großkundenpreis einen Endkundenaufpreis von bis zu 30 Prozent
aufschlagen. Dies ist die Spanne, die Betreiber üblicherweise bei
inländischen Gesprächen vorsehen können. Dieser Endkundenaufpreis würde für im
Ausland ein- und ausgehende Gespräche gelten. Für eingehende Gespräche würde
diese Endkundenpreisobergrenze am Tag des Inkrafttretens der neuen
EU-Verordnung wirksam werden. Für ausgehende Gespräche würde sie nach einer
letzten Übergangsphase von sechs Monaten automatisch in Kraft treten.
Unterhalb der in der neuen EU-Verordnung vorgeschlagenen Großkunden- und
Endkundenpreisobergrenze für die Roamingentgelte könnten die Betreiber weiter
frei miteinander konkurrieren, indem sie billigere Roamingdienste oder
entsprechend der jeweiligen Kundennachfrage differenzierte, günstigere
Dienstleistungspakete anbieten.
Schließlich schlägt die Kommission eine Verbesserung der Transparenz bei den
Roamingentgelten zugunsten der Verbraucher vor. Mobilfunkbetreiber müssen den
Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte
informieren und den Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über diese
Entgelte zukommen lassen. Darüber hinaus werden die nationalen Regulierer dazu
aufgefordert werden, die Entwicklung der Roamingentgelte auch bei SMS- und
MMS-Diensten genau zu beobachten.
Trotz jüngster Ankündigungen einiger Mobilfunkbetreiber, sie würden mit der
Senkung der Roamingentgelte beginnen, um etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen
der EU vorzugreifen, ist jedoch das durchschnittliche Endkundenentgelt für
einen Roaming-Anruf mit 1,15 Euro pro Minute mehr als fünf mal höher
als die tatsächlichen Kosten der Abwicklung dieses Großkundendienstes.
Die Auslandsroamingentgelte sind auch ungefähr vier mal höher als die
Inlandstarife. So kostet ein Ortsgespräch in Polen üblicherweise annähernd
0,19 Euro. Ein deutscher Kunde, der die Grenze nach Polen überquert, muss für
den gleichen Anruf 0,34 Euro bis 2,56 Euro pro Minute bezahlen, also das Drei-
bis Neunfache des Preises, den der polnische Kunde bezahlt hat. Französischen
Kunden, die in Italien telefonieren, ergeht es ähnlich. Für einen
italienischen Kunden kostet ein Ortsgespräch in der Regel etwa 0,10
Euro. Überquert ein französischer Kunde die Grenze nach Italien, so muss er
für das gleiche Ortsgespräch 0,50 Euro bis 1,18 Euro pro Minute
bezahlen.
Nach der Folgenabschätzung, die dem heutigen Vorschlag für eine EU-Verordnung
beiliegt, wird der EU-Markt für Auslandsroaming auf annähernd 8,5
Mrd. Euro geschätzt, was 5,7 Prozent des Gesamtumsatzes der
Mobilfunkbranche entspricht. Infolge der neuen EU-Verordnung würden die
Verbraucher etwa 5 Mrd. Euro weniger bezahlen.
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