16.09.08 Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert
anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum geplanten BKA-Gesetz, dass
die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen.
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Form der Umsetzung der
Online-Durchsuchung setzt weiter auf "Spähangriffe" eines "Bundestrojaners",
also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer
durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde
Rechner zu erlangen.
Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender Verband der deutschen
Internetwirtschaft eco e.V.: "Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung
nichts anderes als erfolgreiches Hacking. Wenn der Staat vorhandene
Sicherheitslücken nutzt, um die Überwachungssoftware einzuschleusen, dann
setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim
halten und damit normale Internetnutzer zu gefährden. Auch das Vertrauen der
Anwender in Online-Anwendungen von Behörden wie zum Beispiel die elektronische
Steuererklärung ELSTER wird sehr stark leiden, wenn solche Anwendungen für die
Online-Durchsuchung eingesetzt werden.".
Auf gar keinen Fall darf die Online-Durchsuchung sich gegen den Provider eines
Verdächtigen richten. Würde dies passieren, hätte der Provider einen
erheblichen Image-Schaden zu befürchten, mit gravierenden Folgen für ihn und
seine Kunden.
Nach Auffassung des Verbandes stehen die Risiken wie auch der technische und
finanzielle Aufwand von Online-Durchsuchungen in keinem angemessenen
Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.
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