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Internet-Zugang am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei

  • 27.11.2000 Die Finanzminister der 16 deutschen Bundesländer haben die vom Bundestag beantragte Steuerbefreiung der Internet-Nutzung am Arbeitsplatz akzeptiert. Diese neue Regelung gilt auch rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.

    Ursprünglich sollte die private Nutzung des Internet-Zugangs am Arbeitsplatz ab kommenden Jahr fiskalisch erfasst werden. Allerdings konnten Proteste aus Wirtschaftkreisen die verantwortlichen Beamten umstimmen.

    Aus Regierungskreisen wurde bemerkt, daß durch diese Steuer die

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    New Economy erheblich behindert würde. Der private Internet-Zugang sollte am Arbeitsplatz laut Plänen vom Finanzministerium vom Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuert werden.


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