|
Internet-Zugang am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei
27.11.2000 Die Finanzminister der 16 deutschen Bundesländer haben
die vom Bundestag beantragte Steuerbefreiung der Internet-Nutzung am
Arbeitsplatz akzeptiert. Diese neue Regelung gilt auch rückwirkend zum
1. Januar dieses Jahres.
|
Ursprünglich sollte die private Nutzung des Internet-Zugangs
am Arbeitsplatz ab kommenden Jahr fiskalisch erfasst werden.
Allerdings konnten Proteste aus Wirtschaftkreisen die verantwortlichen
Beamten umstimmen.
Aus Regierungskreisen wurde bemerkt, daß durch diese Steuer die
|
|
New Economy erheblich behindert würde. Der private Internet-Zugang
sollte am Arbeitsplatz laut Plänen vom Finanzministerium
vom Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuert werden.
Suchen Sie in unserem Datenbestand:
|
|
|