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Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen ELENA geplant--Kritisierte Vorratsdatenspeicherung beim Arbeitnehmer
19.03.10 Bei den Datenschützern ist nun das System ELENA ein Dorn im Auge,
welches Daten von Arbeitnehmern sammelt. Und nach der erfolgreichen Klage
gegen die unerlaubte Vorratsdatenspeicherung bei der Sammlung von
Telekommunikation, ruf nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur
Teilnahme an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf.
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Bei ELENA handelt es sich um ein System für den elektronischen
Entgeltnachweis, welches eigentlich Bürokratie abbauen sollte. Seit dem
1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäss dem so
genannten ELENA-Verfahren jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre
Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In
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jedem Datensatz ist eine grosse Menge persönlicher Angaben über den
Angestellten enthalten.
Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch
Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches Fehlverhalten und nach ursprünglicher
Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann
der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters hinterlegen. Diese Daten
sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle
Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die
Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.
"Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze
für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das
betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche
Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz",
kritisiert Rechtsanwalt Starostik. An erster Stelle sind aber sowohl Umfang
als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen,
denn sie sind unverhältnismässig".
Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu, dass
mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten das
Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen
Datensammlungen eine grosse Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht.
Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der
Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei
mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und
Richter. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil
auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder
Mini-Jobs übermittelt werden müssen.
Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten
können nur noch symbolisch gewertet werden.
Weitere Infos finden Sie im Internet unter
petition.foebud.org/ELENA
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