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Klage gegen Tageschau-App von Zeitungsverlegern
22.06.11 Die Tagesschau-App gehört zu den kostenlosen Angeboten der
öffentlich rechtlichen Sender. Aufgrund der grossen Reichweite der Tagesschau,
gehört die Tagesschau App auch mit zu den beliebtesten Apps auf den
Smartphones und iPhones. Allerdings sehen die Zeitungsverlage hier eine
unzulässige Konkurrenz, welche auch noch gebührenfinanziert ist.
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Nun haben Acht Zeitungsverlage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln
eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD
und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die Berichterstattung in der
Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche
Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.
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Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den
Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der
öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung
verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an
diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die
jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es
aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten.
Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus:
"Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "DIE WELT",
"Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger",
"Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".
Ferner hat der Bundesverband Dt. Zeitungsverleger bei der Europäischen
Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer
effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei
insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten
Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren
deutlich geworden.
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