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Klage gegen Tageschau-App von Zeitungsverlegern

  • 22.06.11 Die Tagesschau-App gehört zu den kostenlosen Angeboten der öffentlich rechtlichen Sender. Aufgrund der grossen Reichweite der Tagesschau, gehört die Tagesschau App auch mit zu den beliebtesten Apps auf den Smartphones und iPhones. Allerdings sehen die Zeitungsverlage hier eine unzulässige Konkurrenz, welche auch noch gebührenfinanziert ist.

    Nun haben Acht Zeitungsverlage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.

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    Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten.

    Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "DIE WELT", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".

    Ferner hat der Bundesverband Dt. Zeitungsverleger bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden.


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