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Kritik an Kostenerstattung bei Vorratsdatenspeicherung --Vergleich mit kostenlosem Polizeiwagen

  • 09.03.09 Der Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für die Hilfe bei der Strafverfolgung geeinigt. Dabei wurden einige Pauschalsätze noch moderat geändert. Daher wird es für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen müssen, wird es künftig eine spezielle
    Aufwandsentschädigung geben.

    Von einer angemessenen Kostenerstattung für die Unternehmen kann aber weiterhin nicht die Rede sein, kritisiert der Bitkom Verband. Im Rahmen des Konjunkturpakets werden einerseits Milliardenbeträge für marode Unternehmen aufgewendet, andererseits der Zukunftsbranche Telekommunikation nicht einmal

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    die berechtigten Ansprüche auf Kostenerstattung erfüllt.

    Vorgesehen sind nunmehr pauschale Entschädigungssummen für Auskünfte über Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen sind dazu per Gesetz verpflichtet und haben Millionenbeträge in Technik und Personal investiert. Bisher wurde nur der personelle Aufwand zu einem sehr kleinen Teil erstattet.

    Nicht berücksichtigt sind die einmaligen Investitionen der Unternehmen. So mussten für die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung allein die Telefongesellschaften 75 Millionen Euro in Technik investieren. Der Bitkom Verband sieht den Staat hier in der Pflicht, und erwähnt, das ja auch niemand die Autoindustrie dazu zwingt, kostenlose Polizeiwagen zu liefern.


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