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Kritik an Kostenerstattung bei Vorratsdatenspeicherung --Vergleich mit kostenlosem Polizeiwagen
09.03.09 Der Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Entschädigung der
Telekommunikationsunternehmen für die Hilfe bei der Strafverfolgung
geeinigt. Dabei wurden einige Pauschalsätze noch moderat geändert. Daher
wird es für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von
Straftaten beteiligen müssen, wird es künftig eine spezielle
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Aufwandsentschädigung geben.
Von einer angemessenen Kostenerstattung für die Unternehmen kann aber
weiterhin nicht die Rede sein, kritisiert der Bitkom Verband. Im Rahmen des
Konjunkturpakets werden einerseits Milliardenbeträge für marode Unternehmen
aufgewendet, andererseits der Zukunftsbranche Telekommunikation nicht einmal
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die berechtigten Ansprüche auf Kostenerstattung erfüllt.
Vorgesehen sind nunmehr pauschale Entschädigungssummen für Auskünfte über
Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen
sind dazu per Gesetz verpflichtet und haben Millionenbeträge in Technik und
Personal investiert. Bisher wurde nur der personelle Aufwand zu einem sehr
kleinen Teil erstattet.
Nicht berücksichtigt sind die einmaligen Investitionen der Unternehmen. So
mussten für die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung allein die
Telefongesellschaften 75 Millionen Euro in Technik investieren. Der Bitkom
Verband sieht den Staat hier in der Pflicht, und erwähnt, das ja auch
niemand die Autoindustrie dazu zwingt, kostenlose Polizeiwagen zu liefern.
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