Kritik kommt an der geplanten App Rückgabe
• 21.05.13 Die Minister haben letzten Freitag auf ihrer Verbraucherschutzministerkonferenz über ein Rückgaberecht für Smartphone- und Tablet PC Apps beraten. Bislang gab es allerdings von seiten der Verbraucher keine Kritik an die App Store von Google, Amazon und Apple, die ein gesetzliches Rückgaberecht rechtfertigt.
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Der Branchenverband sieht hier eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären, die die App-Economy voranbringen. Von sehr vielen Apps gibt es bereits heute schon kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten, so der Branchenverband weiter.
Der Nutzer bekommt beim Kauf von Apps zuvor schon Kundenmeinungen, Screenshots und Zahlen über Downloads. In vielen App-Stores gibt es bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben. Längere Fristen, etwa 14 Tage oder mehr, würden zu großen Problemen führen. Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf.
Eine Rückgabe von Film-DVDs, Musik-CDs oder E-Books, die bereits angeschaut, gehört oder gelesen wurden, ist aus diesen nachvollziehbaren Gründen heute ebenfalls nicht möglich.
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