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Medien: Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt Informantenschutz
12.12.05 Die geplante europaweite Speicherung von Telefon-, Handy- und
Internetverbindungsdaten untergräbt den Informantenschutz und gefährdet damit
die Pressefreiheit. Sollte die Richtlinie zur so genannten
Vorratsdatenspeicherung wie geplant am 13. Dezember das EU-Parlament
passieren, erhält der Staat Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und
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mit Journalisten jeweils für die vergangenen sechs Monate. Damit werden
Informanten massiv abgeschreckt. Sie müssten befürchten, enttarnt zu werden,
wenn beispielsweise der Autor eines Insider-Beitrages, wie im Fall Cicero, ins
Visier der Staatsanwälte gerät.
"Versiegen die Quellen, ist die Presse blind. Die flächendeckende
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Vorratsdaten-Speicherung träfe die Pressefreiheit in einem ihrer sensibelsten
Punkte mit bislang ungeahnter Intensität," sagte Wolfgang Fürstner,
Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger heute in
Berlin.
An das Europäische Parlament richtet der Verlegerverband den
Appell, sich nicht durch das übereilte Verfahren und den Ministerrat
unter Druck setzen zu lassen und die Richtlinie nicht in der
vorliegenden Form zu verabschieden. Gleichzeitig forderte er die
Bundesregierung auf, sich sowohl im Ministerrat als auch im Falle
einer Umsetzung an die im Koalitionsvertrag festgelegte Position zu
halten. Darin heißt es, die Regierung wolle "insbesondere" den
"besonderen Schutz der Journalisten sichern."
Die Vorratsdatenspeicherung, von der insgesamt 450 Millionen EU-Bürger
betroffen wären, geht auf eine Initiative Großbritanniens zurück und soll zur
Bekämpfung des Terrorismus dienen. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in der
der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert, ist jede
Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen", betonte
Fürstner. Statt die Vorratsdatenspeicherung wie geplant umzusetzen, empfiehlt
der VDZ, erprobte Alternativen zu prüfen. So hat es sich in den USA bewährt,
dass die Behörden in begründeten Fällen die Telekommunikationsunternehmen um
Datenspeicherung bitten und dann drei Monate Zeit haben, um einen
richterlichen Beschluss zu erwirken.
Dagegen verbietet es die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung den
Mitgliedsstaaten sogar, etwaige von ihren Verfassungen geforderte
Beschränkungen der Vorratsdatenspeicherpflicht zu beachten. Sollte also das
Bundesverfassungsgericht eine unbeschränkte sechsmonatige
Vorratsdatenspeicherpflicht etwa für die elektronische Kommunikation mit
Rechtsanwälten, Journalisten, etc. für grundrechtswidrig erachten, wäre eine
Beachtung dieses Grundrechtsschutzes mit der Richtlinie unvereinbar.
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