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NRW Datenschutzbeauftragte: Datenschutz gerät in Bedrängnis

  • 06.02.07 Bei der Übergabe ihres Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts 2007 an die Landtagspräsidentin hat Bettina Sokol, die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, das Informationsfreiheitsgesetz für NRW als Erfolgsmodell bezeichnet. Demgegenüber bietet sich im Datenschutz ein überwiegend düsteres Bild.

    "In den letzten Jahren war bei der Datenverarbeitung vielfach eine bisher so nicht gekannte Maßlosigkeit zu verzeichnen. Einem oft zweifelhaften Präventionsdenken entspringen Datenhaltungen auf Vorrat und Bewertungsverfahren, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ernsthaft bedrohen", zieht Sokol in ungewohnter Schärfe Bilanz für den Anzeige
    Berichtszeitraum. "Die Entwicklung immer umfassenderer und ausgefeilterer technischer Möglichkeiten zur Erfassung und Kontrolle ist alarmierend. Wir müssen Acht geben, dass uns unsere technischen Infrastrukturen nicht fast unbemerkt in die komplette Überwachbarkeit katapultieren." so die NRW Datenschutzbeauftragte weiter.

    Ferner bezeichnet die Datenschutzbeauftragte die kommende Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten als unverhältnismäßig und dürfte mit der Verfassung kaum vereinbar sein.

    Dass Maßlosigkeit und überzogenes Präventionsdenken sich mit Rechtsstaatlichkeit nicht vertragen, zeigt auch die 2006 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Rasterfahndung in NRW im Jahre 2001. Ob das jüngst geänderte Landesverfassungsschutzgesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, dürfte ebenfalls zumindest sehr zweifelhaft sein. Bei der dort neu eingeführten Befugnis für den Verfassungsschutz, heimlich wie Hacker auf Computerfestplatten zuzugreifen, wurden trotz der klaren Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Vorkehrungen getroffen, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

    Auch private Unternehmen zeigen ein Präventionsdenken bei der Datenbeschaffung. Schon im letzten Bericht wurden Scoreverfahren kritisiert, in denen mit mathematisch-statistischen Methoden die Zahlungsfähigkeit von Kundinnen und Kunden im Vorfeld von Verträgen errechnet werden soll. Die Betroffenen wissen oft nicht, dass ein Vertragsabschluss aufgrund eines schlechten Scorewertes verweigert oder nur zu schlechten Konditionen angeboten wird. Es fehlt bisher jede Transparenz über solche Verfahren.


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