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NRW Landtag erlaubt Zugriff auf Private Daten aus dem Internet
22.12.06 Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der NRW Landtag nun das
geänderte Verfassungsschutzgesetz NRW verabschiedet. Mit dem neuen
Verfassungsschutzgesetz wird den Behörden nun der Zugriff über das Internet
auf die Daten der privaten Internet-Nutzer erlaubt.
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Die SPD, die aktuelle Opposition im NRW Landtag, kritisiert die neue
Regelung. "Das Auslesen von Festplatten ist ein schwerwiegender Eingriff in
die Grundrechte, staatlich organisierter Hausfriedensbruch", betont der SPD
Abgeordnete Dr. Karsten Rudolph.
"Ich mache mir ernste Sorgen um den Rechtstaat", betonte die Grünen
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Abgeordnete Monika Düker. "Sie mißachten die Rechte der Betroffenen. Ich
halte den Gesetzentwurf für verfassungswidrig."
Innenminister Ingo Wolf (FDP) lobte das Verfassungsschutzgesetz als modernstes
in Deutschland und als "Quantensprung". Es ginge nicht um private
Tagebücher. Der Verfassungsschutz müsse auf Augenhöhe mit Leuten sein, die
Böses im Schilde führen.
Unser Geschäftsführer des Tarifrechner.de Netzwerkes Dipl. Inform. Martin
Kopka meint dazu, dass hier wohl nun das Bundesverfassungsgericht angerufen
wird. Zum einen erfolgt hier ein Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Bürger, da die Daten unbescholtener Bürger gelesen werden
können. Beim "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handelt sich dabei
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein
Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt
wird. Wie man auch zwischen privaten und gewerblichen Daten zum Beispiel bei
Arbeitnehmern, die mit dem Laptop zu Hause arbeiten oder Freiberuflern
unterscheiden will, bleibt ein Rätsel. Zum anderen wird auch das Grundrecht auf die
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland ) eingeschränkt.
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