Neue Rundfunkgebühren: Kritik kommt von Behörden und Unternehmen
• 18.01.13 Bei den neuen Rundfunkgebühren scheint wohl mittlerweile vieles schief zu laufen. Da wurden die Medien darüber informiert, dass die GEZ Fahnder abgeschafft worden sollten. Im Gegenzug hat der MDR aber eine entsprechende Richtlinie Online (www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230.html) veröffentlicht, wo es weiterhin GEZ Fahnder gibt.
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Mittlerweile werden aber von den Behörden und auch Unternehmen Nachbesserungen bei der Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen gefordert. Auch werden bislang Gebühren eingezogen, obwohl zum Beispiel Mitbewohner in einer Wohnung nicht mehr zahlen müssen. Die GEZ begründet dieses bislang mit Umstellungsproblemen. Sollte man dann aber rigoros den Beitrag schulden, werden dann wohl wieder die alten GEZ Schnüffler aktiviert.
Zudem werden nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom Filialunternehmen und Branchen mit besonders vielen Teilzeitbeschäftigten überproportional belastet. Wer bisher kein Fernsehgerät besaß, sondern nur ein Radio oder einen PC zahlt statt bisher 5,76 Euro nun 17,98 Euro. Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag mehr bezahlen. Nur für betrieblich genutzte Fahrzeuge werden monatlich 5,99 Euro fällig.
Bei den Unternehmen richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Je Betriebsstätte kann der Beitrag so zwischen 5,99 und 3236,40 Euro liegen, berichtet der Branchenverband weiter. Vor allem Filialunternehmen sowie Unternehmen mit sehr vielen Teilzeitbeschäftigten werden durch dieses Berechnungsmodell mehr belastet als vorher.
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